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UmweltDie Ermittlung von Schadstoffen in Gebäuden und Böden geht in aller Regel mit der Sanierung der belasteten Bauteile, Gebäude und Böden einher. Um im Zuge dieser Sanierungsmaßnahmen Menschen und Umwelt nicht zu schädigen, sind diverse Gesetze, Verordnungen, Regeln und Richtlinien verschiedener Institutionen zu beachten. Hier ist zunächst einmal § 5 Arbeitsschutzgesetz zu nennen, nach dem ein Arbeitgeber die Gefährdung seiner Mitarbeiter am Arbeitsplatz durch eine Gefährdungseinschätzung zu überprüfen hat. Die Vorgaben zu einer solchen Gefährdungseinschätzung sind in § 6 GefStoffV (Gefahrstoffverordnung) geregelt, deren Ziel es ist den Menschen und die Umwelt vor stoffbedingten Schädigungen zu schützen (§1 Abs. 1, GefStoffV). Die Art und Weise wie dieser Schutz erfolgen soll ist dagegen nicht in der GefStoffV geregelt. Da Arbeiten nach dem aktuellen Stand der Technik auszuführen sind, alleine schon aus versicherungsrechtlicher Sicht, wurden daher die technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) erstellt. Diese sind zwar nicht immer auf dem neusten Stand, deren Berücksichtigung verhindert aber schwere Fehler bei der Sanierung. Bei Schadstoffsanierungen kommen in Abhängigkeit der auftretenden Schadstoffe unterschiedliche TRGS zu Anwendung, z.B. die TRGS 519 ("Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten"), die TRGS 521 ("Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle") oder auch die TRGS 524 ("Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen"). Daneben existieren auch noch Regeln (BGR) und Informationen (BGI) der Berufsgenossenschaft Bau (BG Bau). Für die Gebäudesanierung oder -instandhaltung z.B. die BGR 128 ("Kontaminierte Bereiche"), die aus versicherungsrechtlichen Gründen ebenfalls zu befolgen ist.

Die Sanierung von kontaminierten Gebäuden und Böden ist eine komplexe Aufgabe und sollte durch eine umfassende und kompetente Sanierungsplanung und -begleitung abgesichert werden.

Sprechen Sie uns an. Wir unterbreiten Ihnen gerne ein schriftliches Angebot.

 
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