Sanierungsplanung für Arbeiten in kontaminierten Bereichen (GefStoffV, BGR 128, TRGS 524, TRGS 519)
Für Sie als verantwortliche Person ergibt sich dadurch eine weitreichende Verantwortung, u.a. hinsichtlich der Darstellung der Gefahrstoffsituation (Gefährdungsbeurteilung), der Erstellung eines Sanierungskonzepts, eines Arbeitsschutzkonzepts, der Betriebsanweisung, der Unterweisung der Beschäftigten, ... kurzum, der umfangreichen Organisation. Leider beobachten wir auf Baustellen häufig, dass Arbeiter mit Gefahrstoffen umgehen, ohne das Arbeits- bzw. Personenschutzmaßnahmen durchgeführt wurden. Oft existieren auch keine der erforderlichen Unterlagen (Sicherheitsdatenblätter, A&S-Plan, Unterweisungserklärung der Beschäftigten, etc.). Werden solche Vorbereitungen und Dokumentationen versäumt, entstehen im Falle eines Unfalls hohe Regressforderungen von Seiten der Versicherungen, z..B. der Berufsgenossenschaft. Sofern Sie nicht selbst über die entsprechende Sachkunde für eine umfassende Koordinierung verfügen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir übernehmen für Sie die...
Ihr Nutzen: Unsere Erfahrung im Bereich der Sanierungsplanung und Sanierungsbegleitung nach GefStoffV, BGR 128, TRGS 524, etc.) schützt Ihre Beschäftigten vor Schädigungen und minimiert so Ihr Risiko für spätere Regressforderungen durch Berufsgenossenschaft und Versicherungen. Lesen Sie hier weiteres zu den Pflichten von Bauherren...
Bildquelle: BG Bau |