Sie sind Bauherr / Bauunternehmer eines Bauvorhabens, bei dem Arbeiten in kontaminierten Bereichen (z.B. Altlasten, PCB, PAK's, etc.) ausgeführt werden oder sind Sie Bauherr / Bauunternehmer im Rahmen der Sanierung oder des Rückbaus von Gebäuden? Dann greift u.a. die berufsgenossenschaftliche Regel 128 (BGR 128, "Kontaminierte Bereiche"), die technische Regel für Gefahrstoffe 524 (TRGS 524, "Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen") oder auch die TRGS 519 ("Asbestarbeiten").
Für Sie als verantwortliche Person ergibt sich dadurch eine weitreichende Verantwortung, u.a. hinsichtlich der Darstellung der Gefahrstoffsituation (Gefährdungsbeurteilung), der Erstellung eines Sanierungskonzepts, eines Arbeitsschutzkonzepts, der Betriebsanweisung, der Unterweisung der Beschäftigten, ... kurzum, der umfangreichen Organisation.
Leider beobachten wir auf Baustellen häufig, dass Arbeiter mit Gefahrstoffen umgehen, ohne das Arbeits- bzw. Personenschutzmaßnahmen durchgeführt wurden. Oft existieren auch keine der erforderlichen Unterlagen (Sicherheitsdatenblätter, A&S-Plan, Unterweisungserklärung der Beschäftigten, etc.).
Werden solche Vorbereitungen und Dokumentationen versäumt, entstehen im Falle eines Unfalls hohe Regressforderungen von Seiten der Versicherungen, z..B. der Berufsgenossenschaft. Sofern Sie nicht selbst über die entsprechende Sachkunde für eine umfassende Koordinierung verfügen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Wir übernehmen für Sie die...
Ihr Nutzen: Unsere Erfahrung im Bereich der Sanierungsplanung und Sanierungsbegleitung nach GefStoffV, BGR 128, TRGS 524, etc.) schützt Ihre Beschäftigten vor Schädigungen und minimiert so Ihr Risiko für spätere Regressforderungen durch Berufsgenossenschaft und Versicherungen.
Lesen Sie hier weiteres zu den Pflichten von Bauherren...
Bildquelle: BG Bau