Schadstoffkataster – Untersuchung von Gebäuden vor Kauf oder Sanierung
Eine Schadstofferkundung in Immobilien auf Gebäudeschadstoffe vor dem Kauf oder der Sanierung hat mehrere Vorteile. Erstens trägt sie dazu bei Ihre Gesundheit zu schützen, indem potenziell schädliche Substanzen wie Asbest, PAK, PCB, Holzschutzmittel, Schimmelpilze oder flüchtige organische Verbindungen identifiziert werden.
Zweitens ermöglicht sie eine frühzeitige Erkennung von Schadstoffen, die Handwerker von Sanierungsunternehmen bei den Sanierungsarbeiten gefährden können. Somit unterstützt Sie die Erstellung eines Gefahrstoffkatasters einer Immobilie bei der Einhaltung von Vorschriften und Standards. Insgesamt trägt eine Untersuchung auf Gebäudeschadstoffe dazu bei, die Sicherheit, Gesundheit und Nachhaltigkeit von Gebäuden zu gewährleisten.
Daher gilt es vor dem Kauf einer Immobilie eine Untersuchung auf Gebäudeschadstoffe durchzuführen. Hierdurch werden böse Überraschungen vermieden und anstehende Schadstoffsanierungen lassen sich noch im Kaufpreis berücksichtigen. Umgekehrt minimiert eine solche Untersuchung das Risiko für Immobilienverkäufer rückwirkend in die Haftung genommen zu werden.
Nun ist eine umfassende Untersuchung auf Gebäudeschadstoffe vor dem Kauf nicht immer möglich. Es besteht die Sorge bei den Verkäufern, dass der Gesamteindruck der Immobilie unter den – obgleich geringen – aber invasiven Materialprobenentnahmen leidet. In diesem Fall führen wir eine Gefährdungsermittlung mittels Raumluftmessungen durch und erstellen ein Raumluftgutachten. Dieses ist für Gefahrstoffe, wie z. B. Formaldehyd, PCB und Holzschutzmittel, etc., die auch in die Gasphase übergehen, durchaus sinnvoll.
Schadstofferkundung – Untersuchung von Gebäuden nach dem Kauf
Vor dem Immobilienkauf ist eine Raumluftuntersuchung auf Asbestfasern oder künstliche Mineralfasern i. d. R. nicht sinnvoll. Bezüglich der Fasergehalte sollte die Gebäudeuntersuchung daher durch Materialproben und spätestens vor der anstehenden technischen oder baulichen Gebäudesanierung / Gebäuderenovierung erfolgen. Unwissentlich setzen Immobilienbesitzer ansonsten die bislang fest mit dem Gebäude verbundene Schadstoffe bei der mechanischen Bearbeitung von Bauteilen frei, welche sich dann im Gebäude verteilen können. So etwa beim Durchbruch von Innenwänden, Erneuerung von Wandputzen oder Fliesenbelägen oder auch nur beim Entfernen von Tapeten, weil der Wandputz Asbest enthält.
Asbestfasern fanden z. B. in bestimmten Baujahren in vielen Produkten Verwendung. So finden wir diese in Spachtelmassen (z. B. alte Füllungen von Dübellöchern oder Schollenförmige Putzabplatzungen), in Dünnschichtspachteln (Feinspachtel), im Bereich von Unterputzdosen, Rohrdurchführungen, Heizkörpernischen, etc. Waren die Fasern bis dahin fest in der Matrix gebunden, setzt eine mechanischen Bearbeitung diese nun frei. Je nach Art der Bearbeitung und Baumasse – auch in großen Mengen. Gleiches gilt für künstliche Fasern (alte Mineralwolle), die ebenfalls als Krebserregend einstuft ist.
Vorsicht bei Renovierung und Sanierung von älteren Gebäuden
Generell ist daher bei der Bearbeitung von Bauteilen in älteren Gebäuden (vor Baujahr 1995) Vorsicht geboten. Neben den oben genannten Risiken durch Fasern bei der Bearbeitung von Bauteilen, ist auch bei der Bearbeitung an Holzbauteilen oder schwarzen / braunen Beschichtungen des Fußbodens oder Massen hinter Wand- und Bodenfliesen Vorsicht geboten. Beim Schleifen entstehen sehr feine Partikel, die sich von allein niemals aus dem Bauteil abgelöst hätten. Diese Fein- und Feinstpartikel dringen mit der Atemluft in tiefe Lungenbereiche vor, von wo der Körper sie nicht mehr entfernen kann (es existiert kein schützendes Flimmerephitel in diesen tiefen Lungenbereichen). Sind an diesen Partikeln krebserregende Substanzen adsorbiert, können diese ihr schädigende Wirkung in der Lunge und von dort – über die Blutbahn – auch in anderen Geweben entfalten.
Daher ist eine professionelle Untersuchung einer Immobilie auf mögliche Gefahrstoffe – sowohl beim Kauf als auch beim Verkauf – dringend zu empfehlen. Sie schützt nicht nur die Gesundheit aller Beteiligten, sondern beugt auch späteren Schadensersatzansprüchen vor.