Arbeits- und Sicherheitsplan – Den Schutz des Menschen im Fokus
Ein Arbeits- und Sicherheitsplan (A+S-Plan) nach DGUV 101-004 (ehem. BGR 128) ist immer dann zu erstellen, wenn Arbeiten in kontaminierten Bereichen durchgeführt werden, unabhängig von der Größe der Baumaßnahme, der Anzahl der tätigen Unternehmen und Arbeitnehmer und ebenso unabhängig von der Einstufung der vorhandenen Gefahrstoffe nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Der Arbeits- und Sicherheitsplan behandelt in der Hauptsache den Umgang mit und die Gefährdungen durch die vorhandenen oder zu vermutenden Gefahrstoffe. Er legt konkret die zu treffenden Schutzmaßnahmen fest, wie die die Beschäftigten zu schützen sind. Ist auf einer Baustelle in kontaminierten Bereichen ein SiGe-Plan zu erstellen, sind sämtliche Gefährdungen, die mit der Durchführung der Baumaßnahme zusammenhängen, zu erfassen, d. h. auch die Gefährdung bei der Durchführung von „besonders gefährlichen Arbeiten“. Da sich der A+S-Plan speziell mit Gefährdungen, die sich aus der Kontamination durch Gefahrstoffe ergeben, befasst, erfüllt er für diesen Teilbereich des SiGe-Plans auch die Anforderungen der BaustellV. Somit stellt bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen der A+S-Plan nach DGUV 101-004 einen Bestandteil des allumfassenden SiGe-Plans dar.