Unsere Arbeitsplatzmessungen – Überprüfung der Einhaltung von Arbeitsplatzgrenzwerten (AGW, ehem. MAK-Wert)

Durch unsere Arbeitsplatzmessung auf Gefahrstoffe (s. Gefahrstoffmessung) können Sie nachweisen, dass Sie in Ihrem Unternehmen die vorgeschriebenen Grenzwerte für Gefahrstoffe einhalten. So bieten Sie Ihren Mitarbeitern ein sicheres Arbeitsumfeld und minimieren die Ausfallzeiten.
Im Bereich „inhalative Expositionsmessung“ verfügen wir über eine langjährige Erfahrung bei der Planung und Durchführung. Dabei erstellen wir für Sie Bewertungs- und Messstrategien zur Durchführung von Arbeitsplatzmessungen gemäß §7 Abs. 10 der GefStoffV. Zentral geht es um die Ermittlung und Beurteilung der inhalativen Exposition der Mitarbeiter gemäß TRGS 402. Dies erfolgt unter Anwendung validierter Probenahmeverfahren (z. B. IFA, DFG, NIOSH, OSHA).
Wir bieten folgende Leistungen an:
- Erste Begehung der Arbeitsbereiche im Unternehmen zur Ermittlung der Arbeitsprozesse und der an diesen auftretenden Expositionen gegen Gefahrstoffe gemäß GefStoffVO / BioStoffVO
- Planung der Arbeitsplatzmessung (Festlegung der zu überprüfenden Arbeitsbereiche und Arbeitsplätze, stationäre / personengebundene Messungen)
- Expositions-/ Gefahrstoffmessungen an ausgewählten Arbeitsplätzen gemäß TRGS 402 – Inhalative Exposition Ihrer Mitarbeiter
- Reproduzierbare Ergebnisse durch Anwendung anerkannter Probenahmeverfahren
- Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
- Bewertung gemäß GefStoffV / BioStoffVO bzw. TRGS 402, TRGS 900, 905 und 910
- und wir beraten Sie bei erhöhten Messwerten bezüglich notwendiger Maßnahmen (Handlungsempfehlungen)
Wir untersuchen folgende Stoffgruppen
- (An-)organische Gase, Rauche, Aerosole und Dämpfe
- Stäube (E- und A-Fraktion) und Staubinhaltsstoffe
- Fasern
- Biogene Gefahrstoffe (Schimmelpilze, Hefen, Bakterien)
Unsere Arbeitsplatzmessung und Gefahrstoffmessung dienen der Überprüfung der Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitsplatzgrenzwerte für die genannten Stoffgruppen in Unternehmen und Betriebsstätten. Dabei erfolgt die Gefahrstoffmessung gemäß der einschlägigen Regelwerke (TRGS 400, TRGS 402, bzw. TRGS 900 und TRGS 905).
Unsere Arbeitsplatzmessung – Auf den Arbeitsplatz abgestimmt
Gefahrstoffe am Arbeitsplatz sind in hohem Maße branchenspezifisch. So liegen in Betrieben des Kunststoffrecyclings andere Gefahrstoffe vor, als z. B. im Metallverarbeitenden Gewerbe oder der chemischen Industrie. Auch die Dichte und damit das Gewicht von Staubpartikeln ist oft stark unterschiedlich, weshalb dies – bei vertretbarem Aufwand – in der Gefährdungsermittlung zu berücksichtigen ist.
Ergeben unsere Arbeitsplatzmessungen eine Überschreitung der gesetzlich festgeschriebenen Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW), sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen die bestehenden Konzentrationen abzusenken bzw die Schutzmaßnahmen zu erhöhen. Hier gilt das STOP-Prinzip (Substitution, Technische Maßnahmen, Organisatorische Maßnahmen und zuletzt die Persönliche Schutzausrüstung). Auf Wunsch beraten wir unsere Kunden zu Möglichkeiten und Grenzen von Schutzmaßnahmen. Bei sich ändernden Randbedingungen (höherer Materialdurchsatz, neue Formulierungen, geändertes Staubungsverhalten, etc.) ist die Wirksamkeit bestehender Schutzmaßnahmen durch eine erneute Arbeisplatzmessung zu überprüfen.
Sprechen Sie uns an. Unsere Arbeitsplatzmessung gemäß Gefahrstoffverordnung wird fachgerecht, unabhängig und gemäß TRGS 400 und TRGS 402, sowie TRGS-900 bzw. TRGS 905 durchgeführt. Darüber hinaus geben wir Ihnen bei Bedarf Empfehlungen zur erfolgreichen Absenkung der inhalativen Belastung am Arbeitsplatz, so dass der Befund am Ende lautet: „Schutzmaßnahmen ausreichend“.