Raumluftmessung in Bürogebäuden: Warum sie für Unternehmen immer wichtiger wird

Öffentliche Gebäude, Verwaltungsgebäude oder auch Bürogebäude sind Orte mit hohem Personalaufkommen. Mittlere und große Unternehmen fragen daher eine Raumluftmessung in Bürogebäuden häufiger an, da die Wahrscheinlichkeit von Schadstoffsensiblen Personen innerhalb deren Belegschaft statistisch steigt.
Diese MitarbeiterInnen haben eine Indikatorfunktion für das Vorliegen von Mängeln. Sie reagieren nämlich bereits auf leichte Schadstoffbelastungen mit deutlichen körperlichen Symptomen. Unter diesen finden sich häufig auch Menschen mit MCS (Multiple Chemikalien Sensibilität).
Viele Unternehmen achten heute bereits verstärkt auf die Gesundheit ihrer Belegschaft. Bei der Büroeinrichtung werden emissionsarme Baustoffe, schadstoffarme bauchemische Produkte sowie ergonomische Möbel, Monitore und Arbeitsmittel eingesetzt. Dennoch kommt es in der Praxis immer wieder zu Beschwerden.
„Dicke Luft“ im Büro: Typische Symptome und erste Warnsignale
Trotz moderner Ausstattung erreichen uns nahezu täglich Anfragen von Personalverantwortlichen oder Sicherheitsbeauftragten, die über erhöhte Krankenstände oder unspezifische Befindlichkeitsstörungen berichten. Häufig genannte Symptome sind:
- tränende Augen
- juckender Hals
- Atemwegsreizungen
- wiederkehrende Kopfschmerzen
- Erschöpfung
Oft reicht bereits ein ungünstiges Verhältnis von Oberflächenmaterialien zum Raumluftvolumen aus, um die Luftqualität zu beeinträchtigen. Eine Raumluftanalyse wird spätestens dann notwendig, wenn:
- nach dem Neubezug eines Bürogebäudes gehäuft gesundheitliche Beschwerden auftreten.
- Mitarbeiter über unangenehme Gerüche klagen.
- der Krankenstand plötzlich steigt.
Rechtliche Situation: Pflichten für Arbeitgeber und Gebäudeeigentümer
Im Gegensatz zu Wohnräumen gelten für Büroräume andere rechtliche Rahmenbedingungen. Liegen Hinweise auf Innenraumschadstoffe vor, ist die Geschäftsleitung verpflichtet, eine Gefährdung der Belegschaft auszuschließen. Häufig wird hierzu der Vermieter oder Gebäudeeigentümer einbezogen, der laut Landesbauordnung (LBO) eine Gefährdungsermittlung veranlassen muss.
Planung einer Raumluftmessung im Unternehmen
Gefährdungsermittlungen gehören zu unserem Kernleistungsbereich. Dabei setzen wir auf einen ganzheitlichen Untersuchungsansatz:
- Erstbegehung und Analyse vor Ort
Wir begutachten die Räumlichkeiten, evaluieren die Umgebungssituation und führen Gespräche mit Mitarbeitenden sowie Verantwortlichen. - Prüfung der Gebäude- und Nutzungshistorie
Bei erfolgten Renovierungen oder Sanierungen sichten wir Bauunterlagen, Lieferscheine und Sicherheitsdatenblätter. - Überprüfung technischer und klimatischer Faktoren
Dazu zählen Arbeitsmittel, Beleuchtung, Belüftung, Raumklimaparameter und Materialien. In einzelnen Fällen fließen auch medizinische Befunde (z. B. Blut- oder Urinanalysen) in die Bewertung ein. - Festlegung geeigneter Messverfahren
Die Auswahl der Raumluftmessungen erfolgt auf Basis der recherchierten Informationen. Neubauten weisen typischerweise andere Schadstoffprofile auf als ältere Bestandsgebäude. Bei Bedarf erweitern wir das Messspektrum um zusätzliche Reiz- und Schadstoffe. - Bewertung der Ergebnisse & Handlungsempfehlungen
Ergibt die Analyse eine Gefährdung, ist der Gebäudeeigentümer verpflichtet, Maßnahmen zur Beseitigung der Schadstoffquelle einzuleiten. Wir unterstützen mit unserer langjährigen Expertise in Bewertung, Quellenermittlung und Entfernung. - Sanierungskontrollmessung
Nach Abschluss aller Maßnahmen führen wir eine abschließende Kontrollmessung durch – wichtig für Transparenz, Sicherheit und nicht zuletzt aus haftungsrechtlichen Gründen.