Arbeitsschutz und Umweltschutz

Arbeitsschutz – Überprüfung der Exposition mit Stäuben und chemischen Gefahrstoffen

Arbeitsplatzgrenzwerte und Arbeitsplatzmessung

Gemäß Gefahrstoffverordnung und Arbeitsschutzgesetz ist jeder Betrieb in der Pflicht, den Arbeitsschutz regelmäßig zu überprüfen. Dies betrifft insbesondere die Überprüfung der „inhalativen Exposition“ am Arbeitsplatz. Denn werden die laut TRGS 900 bzw. 905 geforderten Grenzwerte nicht eingehalten, sind Maßnahmen zu ergreifen.

Wir übernehmen für Sie die Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz durch Arbeitsplatzmessungen in Ihrem Betrieb gemäß TRGS 402 und begleiten Sie bei Bedarf bei der Umsetzung von Schutzmaßnahmen. Dabei verwenden wir als Grundlagen die Vorgaben der DGUV und der Berufsgenossenschaften.

Arbeitsschutz und Umweltschutz bei Schadstoffsanierungen

Arbeitsschutz

Nach der Ermittlung von Schadstoffen in Gebäuden folgt in aller Regel die Sanierung der belasteten Bauteile. Um im Zuge dieser Sanierungsmaßnahmen Menschen und Umwelt nicht zu schädigen, sind diverse Gesetze, Verordnungen, Regeln und Richtlinien verschiedener Institutionen zum Arbeitsschutz und Umweltschutz zu beachten.

Hier ist zunächst einmal § 5 Arbeitsschutzgesetz zu nennen, demnach ein Arbeitgeber die Gefährdung seiner Mitarbeiter am Arbeitsplatz durch eine Gefährdungsbeurteilung zu überprüfen hat. Die Vorgaben einer solchen Gefährdungsbeurteilung sind in § 6 GefStoffV (Gefahrstoffverordnung) geregelt, deren Ziel es ist den Menschen und die Umwelt vor Schadstoff-bedingten Schädigungen zu schützen (§1 Abs. 1, GefStoffV). Wir unterstützen Sie dabei, die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter belegen zu können, indem wir personengebundene Gefahrstoffmessungen bei der Sanierungsarbeit durchführen.

Schadstoffsanierung von Gebäuden – Sanierungsplanung

Asbestsanieurng

Eine kompetente Sanierungsplanung ist notwendig, um die Sanierungsarbeiten nach dem aktuellen Stand der Technik auszuführen. Schon aus versicherungsrechtlicher Sicht wurden die technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) erstellt. Diese sind zwar nicht immer auf dem neusten Stand, deren Berücksichtigung verhindert aber schwere Fehler bei der Sanierung. Bei Schadstoffsanierungen kommen in Abhängigkeit der auftretenden Schadstoffe unterschiedliche TRGS zu Anwendung. So z.B. die TRGS 519 („Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten“), die TRGS 521 („Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle“) oder auch die TRGS 524 („Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen“).

Daneben existieren auch noch Vorschriften, Regeln und Informationen der DGUV (Deutsche gesetzliche Unfallversicherung e. V.). Diese waren vor 2014 unter den Begriffen BGR-# und BGI-# zu finden (Regeln und Informationen der Berufsgenossenschaften). Für die Gebäudesanierung oder -instandhaltung z.B. die DGUV Regel 101-004 (ehem.: BGR 128, „Kontaminierte Bereiche“), die aus versicherungsrechtlichen Gründen ebenfalls zu befolgen ist.

Rechtliche Grundlage von Arbeitsplatzmessungen

Um es genauer auszudrücken: Gefahrstoffmessungen liegen im Verantwortungsbereich des Arbeitgebers, denn dieser ist gemäß Gefahrstoffverordnung (GefStoffVO) und Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dazu verpflichtet Gefährdungen seiner Mitarbeiter durch Gefahren und Gefahrstoffe im Unternehmen zu begrenzen (s. unten). Dabei gilt es zu unterscheiden, ob der Mitarbeiter direkt in einen Arbeitsprozess einbezogen ist, in dem es zu einer Freisetzung von Gefahrstoffen kommt (z. B. A- und E-Staub, Schweißrauch, etc.) oder ob er nur indirekt in Büros und Kontrollräumen mit Gefahrstoffen belastet wird.

Eine Arbeitsplatzmessung bzw. Arbeitsplatzuntersuchung gemäß Gefahrstoffverordnung wird in den technischen Richtlinien für Gefahrstoffe (TRGS) konkretisiert und dient generell dem Schutz der Gesundheit von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz. Als Hintergrundinformation wird im Folgenden die Einordnung von Arbeitsplatzmessungen in den rechtlichen Rahmen aufgeführt. Die Arbeitsplatzmessung ist ein wesentlicher Bestandteil des Arbeitsschutzes und dient der Bewertung und Sicherstellung der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten. Die rechtliche Grundlage für Arbeitsplatzmessungen ist in Deutschland in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen verankert

Gesetze, Verordnungen und Regel zum Arbeitsschutz

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Das Arbeitsschutzgesetz bildet die Grundlage für alle Arbeitsschutzmaßnahmen. Es verpflichtet Arbeitgeber, die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten durch geeignete Maßnahmen zu gewährleisten und zu verbessern. Dies umfasst auch die Pflicht, Gefährdungen am Arbeitsplatz zu ermitteln und zu bewerten, wozu auch Gefahrstoffmessungen gehören können.
  • Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen (GefStoffV): Die GefStoffV regelt den Umgang mit gefährlichen Stoffen am Arbeitsplatz. Sie verlangt, dass der Arbeitgeber die Exposition gegenüber Gefahrstoffen ermittelt und bewertet. Dies erfolgt häufig durch Arbeitsplatzmessungen, um die Konzentration von Gefahrstoffen in der Luft oder am Arbeitsplatz zu bestimmen.
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Diese Verordnung fordert, dass Arbeitsstätten so gestaltet sind, dass Gefährdungen für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten möglichst vermieden oder minimiert werden. Dazu gehören auch Maßnahmen zur Luftqualität, Beleuchtung und Lärmbelastung, die durch entsprechende Messungen überprüft werden können.
  • Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV): Diese Verordnung schreibt vor, dass der Arbeitgeber den Beschäftigten eine arbeitsmedizinische Vorsorge anzubieten hat, wenn diese bestimmten Gefährdungen ausgesetzt sind. Arbeitsplatzmessungen können erforderlich sein, um festzustellen, ob und in welchem Umfang eine Gefährdung vorliegt.
  • Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS): Die TRGS konkretisieren die Anforderungen der GefStoffV und geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse wieder. Die TRGS 402 beispielsweise behandelt „Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Luftgrenzwerte“.
  • Berufsgenossenschaftliche Vorschriften (DGUV, früher: BGV): Die Berufsgenossenschaften, also die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, haben eigene Vorschriften und Regeln, die spezifische Anforderungen an die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz stellen. Diese Vorschriften ergänzen die gesetzlichen Regelungen und enthalten ebenfalls Anforderungen an Arbeitsplatzmessungen.

Zusammengefasst: Arbeitgeber sind verpflichtet regelmäßig Gefahrstoffmessungen durchzuführen, wenn es Anhaltspunkte für gesundheitliche Gefährdungen gibt. Diese Messungen müssen von fachkundigen Personen durchgeführt und dokumentiert werden. Die Ergebnisse der Messungen sind zu bewerten und gegebenenfalls müssen Schutzmaßnahmen ergriffen werden, um die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben wird durch Aufsichtsbehörden kontrolliert, und Verstöße können zu Sanktionen führen.

Die Schadstoffsanierung von Gebäuden und die Einhaltung des Arbeitsschutzes sind eine komplexe Aufgabe und sollte durch eine umfassende und kompetente Sanierungsplanung und -begleitung durchgeführt werden. Zur Kontrolle des Sanierungserfolgs ist eine abschließende Sanierungskontrolle durch Freimessung der Schwarz- und evtl. auch der Weißbereiche notwendig.

Sprechen Sie uns an. Wir unterbreiten Ihnen gerne ein schriftliches Angebot.

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