Arbeitsplatzgrenzwerte

Arbeitsschutz durch Einhaltung von Arbeitsplatzgrenzwerten

AGW Messung

Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) sind „Grenzwerte für die zeitlich gewichtete durchschnittliche Konzentration eines Stoffes in der Luft am Arbeitsplatz“. Sie dienen der Arbeitssicherheit, also dem Schutz von Menschen am Arbeitsplatz, wie es § 5 des Arbeitsschutzgesetzes fordert. Deren Unterschreitung am Arbeitsplatz erfolgt mittels einer Arbeitsplatzmessung. Bei deren Einhaltung ist das Risiko einer Erkrankung durch Gefahrstoffe am Arbeitsplatz gemäß aktuellem Forschungsstand ausreichend abgesenkt. Arbeitsplatzgrenzwerte unterscheiden sich in ihrer Bedeutung von sogenannte Richtwerten. Die Einhaltung ersterer hat Gesetzescharakter (Arbeitsschutzgesetz), letztere sind rechtlich betrachtet eher als (dringende) Empfehlung zu verstehen, wobei diese in der Rechtsprechung die Funktion von Arbeitsplatzgrenzwerten ersatzweise übernehmen können (z. B. bei fehlendem Grenzwert).

Die Einhaltung von Arbeitsplatzgrenzwerten ist die Pflicht des Arbeitgebers, welcher hierzu Arbeitsplatzmessungen (AGW-Messung) durchzuführen bzw. durch Externe durchführen zu lassen hat.  Arbeitsplatzmessungen betreffen u. a. Stäube. Hier wird zwischen einatembaren Stäuben (E-Staub) und alveolengängigen Stäuben (A-Staub) unterschieden. Der Begriff „Gesamtstaub“ ist veraltet und wird nicht mehr verwendet. Alveolengängige Stäube (A-Stäube) besitzen ein höheres Schadpotential, da diese tief in die Lunge vordringen und nicht mehr durch das Flimmerepithel, das die Lunge in den oberen Bereichen auskleidet, aus der Lunge entfernt werden können. Sind die eingedrungenen Partikel zusätzlich karzinogen (z. B. Schwermetalle, Nitrosamine, Aflatoxine, Asbest, etc.), ist das Risiko an Krebs zu erkranken entsprechend höher.

Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) – Info

Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) wurden 2005 im Zuge der Novellierung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) in Deutschland eingeführt. Seitdem ersetzten sie die vorherigen Grenzwerte „Maximale Arbeitsplatzkonzentration“ (MAK) und die „Technische Richtkonzentration“ (TRK). Verbindlichen Grenzwerte („binding limit values“) der Europäischen Union werden über § 7 Abs. 11 GefStoffV in nationales Recht überführt. Bei diesen EU-Grenzwerten muss jedoch beachtet werden, dass sie nicht gemäß Gefahrstoffverordnung (GefStoffVO )zu interpretieren sind, also dass bei deren Einhaltung keine akuten oder chronisch schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit im Allgemeinen zu erwarten sind. Vielmehr handelt es bei EU-Grenzwerten um Mindeststandards, die für die EU-Mitgliedstaaten bindend sind. Die Bewertung der dort aufgeführten Stoffe muss daher über Hinzuziehen der entsprechenden technischen Regeln beim Umgang mit Gefahrstoffen (TRGS #) vorgenommen werden.

Bei fehlendem Arbeitsplatzgrenzwert eines Gefahrstoffs bzw. bis zur Aufnahme der AGW in die entsprechenden „Technischen Regeln für Gefahrstoffe“ (TRGS) wird zur Gefährdungsbeurteilung auf die vorherigen MAK- und TRK-Werte zurück gegriffen. Die AGW’s selbst sind in der TRGS-900 „Gefahrstoffe“ bzw. in der TRGS 905 (CMR-Stoffe, karzinogene,  mutagene oder reproduktionstoxische Gefahrstoffe) festgelegt.

Bewertung des karzinogenen Potentials von Formaldehyd

Über die Jahrzehnte wurde das karzinogene Potential von Formaldehyd immer wieder neu bewertet, da es bis heute in vielen Produkten verwendet wird. Hauptemissionsquelle sind bis heute insbesondere Holzwerkstoffplatten (Spanplatten, OSB-Platten, etc.), die unter Verwendung von Formaldehyd-haltigen Bindemitteln produziert werden.

In 2014 erfolgte eine neue Einstufung der karzinogenen (krebserzeugenden) Wirkung von Formaldehyd (Methanal). Auf Basis neuer Daten aus Tierversuchen und empirischen Studien am Menschen wurde Formaldehyd von der EU von der Kategorie II („kann vermutlich Krebs erzeugen“) in die Kategorie 1b („kann Krebs erzeugen“) hochgestuft.

Eine Einstufung in die Kategorie 1a („erzeugt bekanntermaßen Krebs beim Menschen“) wurde aufgrund von nicht eindeutigen Studienergebnissen (Krebs in Nasenhöhle und Nasenrachenraum trat in einer Studie gehäuft auf, in einer anderen Studie dagegen nicht) bislang nicht vorgenommen. Zukünftige Studien werden zeigen, ob diese Einstufung nicht vielleicht doch gerechtfertigt wäre.

 

Allergien durch Chemikalien in der Schwangerschaft

Eine Kohortenstudie des Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH – UFZ aus dem Jahr 2008 mit Namen LiNA (Lebensstil und Umweltfaktoren und deren Einfluss auf das Neugeborenen-Allergierisiko) belegt starke Zusammenhänge zwischen der Exposition von Schwangeren mit flüchtigen-organischen Verbindungen (VOCVOC oder flüchtige organische Verbindungen VOC steht für "Volatile Organic Compounds" (auf Deutsch: flüchtige organische Verbindungen). Es handelt sich dabei um eine Gruppe von organischen Chemikalien, die bei Raumtemperatur leicht verdampfen und somit in die Luft abgegeben werden. VOCs kommen sowohl in natürlichen als auch in menschlichen Aktivitäten vor und können eine Reihe von Substanzen umfassen, die aus einer Vielzahl von Quellen stammen. Herkunft von VOCs VOCs können aus verschiedenen Quellen stammen, sowohl natürlichen als auch durch den Menschen verursachten. Hier einige Beispiele: Natürliche Quellen: Pflanzen: Holz Menschliche Quellen: Bau- und Renovierungsstoffe, Reinigungsmittel, KraftstoffeRauchen, Luftfrischer, etc. Gesundheitsrisiken von VOCs Die Exposition gegenüber hohen Konzentrationen von VOCs kann gesundheitsschädlich sein. Je nach Art und Konzentration der VOCs können die Auswirkungen variieren, aber typische gesundheitliche Beschwerden sind: Reizungen der Augen, der Haut und der Atemwege (Husten, Halsschmerzen). Kopfschmerzen und Schwindel. Übelkeit und Müdigkeit. Langfristige Auswirkungen: Einige VOCs, wie z. B. Formaldehyd und Benzol, gelten als krebserregend (krebserregende Substanzen). Atemwegserkrankungen wie Asthma können durch langanhaltende Exposition verschärft werden. In sehr hohen Konzentrationen können VOCs auch das zentrale Nervensystem schädigen. ) und dem Allergierisiko und Immunsystemstatus ihrer ungeborenen Kinder. In der Studie, deren Rekrutierungsphase von 2006 – 2008 andauerte und in der mehrere Hundert schwangeren Frauen ab dem 34. Schwangerschaftsmonat eingeschlossen wurden, wurde die Belastungen im Wohnumfeld der werdenden Mütter gemessen und nach Korrelationen mit deren Immunparametern, dem des Fötus und der späteren Erkrankungen des Kindes gesucht. Es zeigte sich, dass die bei Wohnungsrenovierungen durch die werdenden Eltern eingebrachten Chemikalien in Lacken, Farben und Bodenbelägen einen Einfluss auf das embryonale Immunsystem haben können.

Originalartikel: Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH – UFZ

Unverbindlich anrufen