Warum eine Raumluftmessung auf Asbest wichtig ist

Unsere Asbestmessung der Raumluft (Raumluftuntersuchung auf Asbest) dient vor allem der gesundheitlichen Vorsorge bzw. nach einer Asbestsanierung auch der Rechtssicherheit (Gefährdungsermittlung bezüglich der Restfaserbelastung).
In Gebäuden aus den 80er Jahren oder früher ist das Risiko von Asbest in Baumaterialien noch besonders hoch. Aber selbst in Gebäuden aus der ersten Hälfte der 90er Jahre weisen wir vereinzelt Asbest nach, da Lagerbestände der Handwerksbetriebe in den ersten Jahren nach Asbestverbot noch aufgebraucht wurden!
Wann ist eine Asbestmessung der Raumluft sinnvoll?
Unsere Raumluftmessung auf Asbest in Innenräumen, auch Asbestmessung genannt, empfehlen wir daher in folgenden Fällen (gilt für Immobilien der Baujahre 1995 und früher):
- nach einer umfangreichen Sanierung von Immobilien mit Rückbau von Wandputz und Bauteileröffnungen (Freimessung nach Sanierung)
- bei Kauf / Verkauf einer Immobilie, Due-Dilligence-Prüfung (siehe Immobiliencheck) bei offensichtlichen Verdachtsmomenten
- nach einer Asbestsanierung zur Überprüfung des Sanierungserfolgs (siehe Freimessung / Schadstoffgutachten)
- nach dem Ausbau von Asbest aus Nachtstromspeicherheizungen (Freimessung Asbest)
- nach dem Rückbau von älteren Heizungs- und Lüftungsanlagen in Gebäuden
Vorkommen von Asbest in Gebäuden

Asbest ist ein mineralischer Baustoff mit hervorragenden bautechnischen Eigenschaften und wurde daher in tausenden Bauteilen und Produkten eingesetzt. Die Gefährdung für die Bewohner ist dabei von der Festigkeit der Bindung der Asbestfasern im Bauteil abhängig. Leicht-gebundene Asbestfasern (z.b. bei Spritzasbest und Asbestdichtschnüre) gelangen relativ leicht in die Raumluft. Zur Freisetzung genügt schon die Luftzirkulationen im Heizkörperbereich (z.B. bei Asbestpappen hinter Heizkörperverkleidungen). Fest-gebundene Asbestfasern werden dagegen nur in sehr geringeren Mengen in die Umgebung freigesetzt (z.B. bei anhaltender Bewitterung von Asbestzementplatten als Dacheindeckung). Eine Ausnahme bildet hier die mechanische Bearbeitung (Bohren, Schleifen, Sägen) von Asbestzementprodukten, bei der sehr viele Fasern freigesetzt werden.
Welche Gefahren lauern bei handwerklichen Arbeiten in Gebäuden der 50er – 90er Jahre?
Beim Entfernen von Tapeten, sei es in Eigenleistung oder durch eine Malerfirma kann es zu einer Gefährdung der Raumnutzer kommen. So kann der Putz selbst oder auf diesem befindliche Spachtelmassen Asbesthaltig sein. Beim Abschaben der Tapeten entstehen Stäube mit Asbestfasern, die in die Atemluft übergehen. Gleiches gilt natürlich beim Bohren oder bei Stemmarbeiten.
Insbesondere die genannten Spachtelmassen sind als kritisch einzustufen. Denn diese sind u. a. im Bereich von (Elektro-)Installationen zahlreich in Gebäuden vertreten:
- Schlitze für die Elektrokabel
- Wanddurchbrüche für Heizungsrohren
- Verspachtelte Unterputzdosen von Lichtschaltern und Steckdosen
- Verspachtelungen von Dübelschäden
- Ausgleichsspachtel bei Wandbauplatten
- etc.
Diese stellen alle ein Verdachtsmoment für Asbest dar. Asbest wurde den Spachtelmassen hinzugefügt, um deren Festigkeit zu erhöhen und Schwundrisse beim Trocknen zu verhindern. Insbesondere thermisch belastete Spachtelmassen enthalten daher häufig Asbest, um Dehnungs- / Schrumpfrisse durch die wechselnde thermische Belastung (Erhitzung / Abkühlung) zu verhindern.
Die Verwendung von Asbest in Produkten ist zahlreich. Im Folgenden sind nur einige dieser genannt:
- Asbest-Fassadenputze oder -platten im Außenbereich
- Bunststeinputz
- Glättspachtel im Wand- und Fußbodenbereich
- Fugenspachtel
- Asbesthaltige Dämmstoffe
- Innenverkleidungen im Heizkörper / Ofenbereich
- Asbestschnüre für Abdichtungen
- Verlorene Schalungen
- Wandbauplatten
- Asbest in Bodenbelägen (Floor-Flex-Platten, Cushion-Vinyl Bodenbeläge)
- Bodenbelagskleber
- etc.
Da den Baustoffen der Asbestgehalt nicht anzusehen ist, wird dieser z.B. bei Renovierungsarbeiten leicht durch die mechanische Bearbeitung freigesetzt und belastet die Raumluft. Die Bewohner sind meist ahnungslos.
Sind alle Asbestfasern gefährlich?
Nein. Laut Untersuchungen sind Asbestfasern mit folgenden Eigenschaften besonders kritisch, da diese Lungengängig und zugleich kanzerogen sind:
- Faserlänge: >5 Mikrometer
- Faserdurchmesser: < 3 Mikrometer
- Verhältnis Länge / Durchmesser: > 3:1
Fasern dieser Geometrie (WHO-Fasern, s. auch TRGS 905, Abschnitt 2.3) sind als kanzerogen (krebserzeugend) eingestuft. Daher werden im Rahmen unserer Raumluftuntersuchungen auf Asbest diese Fasern gezielt untersucht und deren Anzahl im Bericht ausgewiesen. Da Asbest als besonders gefährlich eingestuft ist, wird Asbest nicht in der TRGS 905 behandelt, sondern hat eine eigene Regelung bekommen (TRGS 519).
Unsere fachgerechte Untersuchung der Raumluft auf Asbest gemäß VDI 3492
Eine Asbestmessung der Raumluft ist Teil unseres Immobilien-Checks, den wir in verschiedenen Modulen anbieten. Die Asbestuntersuchung (Asbestmessung) der Raumluft führen wir gemäß der Messvorschrift VDI 3492 durch. Dadurch erhalten Sie eine gleichbleibend hohe Qualität und aussagekräftige Ergebnisse. Die Ergebnisse werden in einem Bericht / Gutachten verständlich zusammengefasst und den Grenz- / Richtwerten gegenüber gestellt. Für den Fall, dass wir durch die Asbestuntersuchung eine Faserbelastung in der Raumluft ermitteln, geben wir Ihnen Empfehlungen zu weitere Maßnahmen, um wieder eine wohngesunde Umgebung zu erhalten.
Sollten Sie Interesse oder auch Fragen zum Thema Asbestuntersuchung bzw. Asbestmessung der Raumluft haben, stehen wir gerne zur Verfügung. Rufen Sie uns einfach unverbindlich an…. Tel.: 0221-99874210
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Bei einer Raumluftmessung auf Asbest wird die Luft in Innenräumen auf deren Gehalt an Asbestfasern untersucht. Dies ist notwendig, um eine Gefährdung durch Asbestfasern nachzuweisen bzw. ausschließen zu können.
Die Untersuchung dauert zwischen 6 – 8 h vor Ort. Eine kürzere Messdauer ist nicht zu empfehlen, da die Nachweisgrenze dann nicht ausreichend ist, um eine Gefährdung für die Raumnutzer ausschließen zu können.
Das technische Regelwerk sieht eine Konzentration von 500 Fasern pro Kubikmeter Raumluft als akzeptabel an. Akzeptabel bezüglich des krebserzeugenden Risikos durch diese Fasern, im Vergleich zu den anderen krebserzeugenden Risikofaktoren, denen der Mensch im Alltag ausgesetzt ist.
Das ist nicht pauschal zu beantworten und hängt von der zu erwartenden Faserbelastung ab. Beim Rückbau von Asbestzementplatten sind weniger Schutzmaßnahmen zu ergreifen, als z. B. beim Rückbau von Asbesthaltigen Putzen oder Spachtelmassen. Generell sollten die Arbeiten gemäß TRGS 519 erfolgen. Zum Abschluss der Sanierung sollte eine Feinreinigung des Raumes durchgeführt werden. Dies sind aber nur einzelne Hinweise. Da viele Sanierungen aus Kostengründen nicht fachgerecht erfolgen, ist eine Raumluftmessung auf Asbest vor dem Abbau der Schutzvorrichtungen dringend empfohlen und dient Ihrer Sicherheit und Gesundheit.
Ja. Asbest in der Raumluft wird durch eine Raumluftmessung nachgewiesen bzw.. ausgeschlossen. Eine Raumluftmessung ist aber nur notwendig, wenn konkrete Verdachtsmomente vorliegen (Arbeiten an verdächtigen Bauteilen, Wanddurchbrüche, Fräsarbeiten am Estrich vor Teppichbodenerneuerung, und andere). Ebenso ist eine Raumluftmessung nach Sanierung Asbesthaltiger Bauteile (Nachweis durch vorherige Materialprobe) oder bei einem generellen Verdacht aufgrund des Baujahres notwendig, um die Sicherheit zu erhalten, nach den Arbeiten oder der Reinigung (Freimessung) nicht durch Asbestfasern in der Raumluft gefährdet zu werden.