Kündigung wegen Schadstoffe in der Wohnung
Mieter einer Wohnung können ein Mietverhältnis fristlos kündigen, wenn durch einen Gutachter Substanzen in der Wohnung nachgewiesen werden, die in gesundheitsgefährdender Konzentration vorliegen. Sind nur einzelne Räume betroffen, muss zunächst der Einschränkungsgrad der Nutzungsmöglichkeit der Mietsache als solcher ermittelt werden, um eine fristlose Kündigung aussprechen zu können.
Quelle: Amtsgericht Frankfurt am Main, 33 C 2447/00-93