1. Bei Schimmel- und Feuchtigkeitsschäden in Mietwohnungen obliegt es grundsätzlich dem Vermieter die Beweislast zu erbringen, dass diese nicht auf bauseitige, also die Bausubstanz betreffende Schäden oder Mängel, zurückzuführen sind. Erst wenn der Vermieter diesen Beweis, zum Beispiel durch Beauftragung…
- Home
- Baubiologie
- Schadstoffe
- Schimmel
- Arbeits- und Umweltschutz
- Immobiliencheck
- Gutachten
- Kontakt
- Infos